Re: Aussenbereichssatzung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Gemeinde am 10 Oktober, 2010 um 17:12:57:

Antwort auf: Aussenbereichssatzung von Gina am 10 Oktober, 2010 um 14:50:53:

: Ist es zulässig, dass eine Gemeinde eine Aussenbereichssatzung erlässt und dabei Grundstücke/Häuser mit einbezieht, die davon keine Kenntniss haben und somit auch kein Einverständnis gegeben haben?

Ja.

Das Einverständnis von Betroffenenen ist nicht erforderlich.

Es ist anzunehmen, dass die Satzung "ortsüblich Bekanntgemacht" wurde. Das ist üblicherweise das Amtsblatt der Gemeinde.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]