Re: Fenstervergrößerung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 10 Oktober, 2010 um 17:17:06:

Antwort auf: Fenstervergrößerung von Englisch am 09 Oktober, 2010 um 20:12:57:

: Hallo möchte mein Keellerfenster gegen Balkontüren austauschen keine Verbreiterung nur verlängerung benötige ich in Bayern eine Genehmigung???

Nein.

siehe Art.57 Abs. 1 Nr. 11 Buchstb. d Bayerische Bauordnung (BayBO)





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]