Abgeschickt von Bauamt am 10 Oktober, 2010 um 17:17:06:
Antwort auf: Fenstervergrößerung von Englisch am 09 Oktober, 2010 um 20:12:57:
: Hallo möchte mein Keellerfenster gegen Balkontüren austauschen keine Verbreiterung nur verlängerung benötige ich in Bayern eine Genehmigung???
Nein.
siehe Art.57 Abs. 1 Nr. 11 Buchstb. d Bayerische Bauordnung (BayBO)