Re: Aushändigung eines nicht gültigen B-Plan


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Abgeschickt von oberh am 11 Oktober, 2010 um 14:18:23

Antwort auf: Aushändigung eines nicht gültigen B-Plan von Kai am 08 Oktober, 2010 um 15:40:30:

Hi Kai!

Ich sehe da in meinem laienhaften Rechtswissen wenig Chancen.

Es gehört wohl zu den Rechten und Pflichten eines Erwerbers, sich vor dem Kauf umfassend zu informieren.

Zur Not kann jeder eine Bauvoranfrage stellen, um wenigstens das Bauplanungsrechtliche grundsätzlich klären zu lassen.

Ein Ausschnitt aus dem Bebauungsplan kann jederzeit für wenig Geld angefordert werden.

Der Ausszug, der dem Kaufvertrag beigefügt worden ist, stellt lediglich sicher, von welchen Flurstücken (oder Teilen davon) im Textteil des notariellen Vertrages die Rede ist.

Vielleicht interpretiert Ihr auch den BPlan nicht korrekt ???
Handelt es sich hier um Baugrenzen oder Baulinien?
Was für "erhebliche" Mehrkosten fallen an und wiegen Sie im Klagefall die Kosten der Klage auf?

Viele Grüße
Olaf



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