Beides


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Abgeschickt von Sepp am 11 Oktober, 2010 um 20:49:09

Antwort auf: Bauliche Anlage von Hans-W. am 11 Oktober, 2010 um 12:50:14:

Der Zaun ist sowohl eine Einfriedung als auch eine bauliche Anlage im Sinne von § 2 Abs. 1 der BauO NRW.





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