Nachbarschaftsgrenzbebauung


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Abgeschickt von Robert am 12 Oktober, 2010 um 17:37:19

Hallo Rechtskundler,

Wir haben gebaut in einem neuen kleinen BNeubaugebeit auf dem Dorf.Dieses befindet sich auf dem Berg,alos in Hanglage.Mein bereits bestehender Nachbar linker Hand hat günstiger Weise mit Keller gebaut und kann so von der 1. Etage in den Garten gehen.Sein Grundstück wurde so passend hinter dem Haus angefüllt.Für mich als späterbauenden viel die Option Keller heraus.So ergibt sich an meiner linken Grundstücksgrenze zum Nachbarn ein Höhenunterschied von bis zu 3m.Diese habe ich nun bereits teuer mit Betonstützwinkeln abgefangen.Trotz allem benötigten diese jetzt aus logischen Gründen noch einer Sicherung,dass der Nachbar bzw. seine Kinder nicht da herunter stürzen.Ein Landschaftsgärtner machte mich nun darauf aufmerksam ,dass ich diese Kosten garnicht alle hätte tragen müssen und der Nachbar zu Ungunsten des Nachbargrundstückes garnicht hätte anfüllen dürfen.Wie verhält sich das Problem juristisch und im Bezug auf die Kosten,wer muss was tragen?

Grüsse
Robert



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