Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Sepp am 13 Oktober, 2010 um 16:37:01:

Antwort auf: Grenzbebauung von mino am 12 Oktober, 2010 um 20:16:17:

: Wir haben vor, an einem bestehenden Einfamilienhaus im Land Brandenburg anzubauen. Lohnen würde sich nur eine Grenzbebauung (6 m Anbau) was eine Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch des Nachbarn notwendig machen würde.

Dazu sollte man
1) im dem Bauamt und
2) mit dem Nachbarn
sprechen, um zu klären, ob dies in diesem Falle überhaupt möglich ist.


Welche Nachteile hätte dieser Nachbar ausser, dass er an dieser Grenze nicht mehr bauen könnte. Hätte das auch eine Wertminderung seines Grundstücks zur Folge?

Na ja, das genügt ja schon. Vielleicht ist dadurch ja ein Großteil des Nachbargrundstücks nicht mehr sinnvoll nutzbar. Natürlich ist das eine Wertminderung für das Grundstück, wenn das Nachbargrundstück direkt auf der Grenze steht. Im übrigen könnte man ja einen "gegenseitigen" Grenzanbau vereinbaren, falls das für beide Eigentümer in Betracht kommt. Dann hätte jeder etwas davon.

Hab da mal was von Ausgleichzahlungen gehört, die man zahlen könnte, aber wie werden diese berechnet?

Dazu ist mir nichts bekannt. Das ist wohl Verhandlungssache.





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