Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von oberh am 13 Oktober, 2010 um 16:51:17

Antwort auf: Grenzbebauung von mino am 12 Oktober, 2010 um 20:16:17:

Hi!

"Hätte das auch eine Wertminderung seines Grundstücks zur Folge?"

Gegebenenfalls ...

Zuerst einmal muss geklärt werden, ob eine Grenzbebauung überhaupt bei Ihnen zulässig ist.
Besteht ein Bebauungsplan? - Was sagen die Festsetzungen?
Wäre Ihr Nachbar überhaupt einverstanden?
Wie weit steht sein Haus von der Grenze weg?
Ein Gebäude "wirft" Abstandflächen lotrecht zu seinen Aussenwänden.
Die Tiefe hängt ab von der Geländehöhe, der Höhe des Durchstoßpunktes von Wand und Dachhaut, der Höhe der Giebelseite, der Dachneigung und und und ...
Das Mindestmaß ist "normalerweise" 3 m.
Löst Ihr Anbau theoretisch auch nur eine von 3 m aus, so müssen also mindestens schon 6 m zwischen Alt- und Neubau vorhanden sein.

Möchte der Nachbar selber anbauen, so darf seine neue Abstandfläche nicht in Ihre jetzige neue fallen.
Er ist also in der weiteren Bebaubarkeit seines Grundstücks erheblich eingeschränkt.

Hier in NRW wird die privatrechtliche Eintragung als Grunddienstbarkeit im Grundbuch (kann ja mit Einverständnis des Nachbarn jederzeit wieder gelöscht werden) ersetzt durch eine öffentlich rechtliche Eintragung einer Baulastfläche.
Wahrscheinlich wird das in Ihrem Bundesland genauso sein, denn für die Löschung einer Baulast muss auch die Kommune zustimmen, damit kein bauordnungsrechtlicher Mißstand entsteht.

Alternativ - je nach dem Grundstück des Nachbarn und dessen Bebaubarkeit - kann eine Baulast "Anbauverpflichtung" ratsamer sein.

Kontaktieren Sie da lieber mal Ihr Bauamt.

Zu den Ausgleichszahlungen kann ich leider nichts sagen.

Viele Grüße
Olaf



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