Re: bürocontainer zur privaten nutzung aufstellen


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Abgeschickt von Sepp am 14 Oktober, 2010 um 16:26:21:

Antwort auf: bürocontainer zur privaten nutzung aufstellen von Anja am 14 Oktober, 2010 um 12:56:36:

: hallo, ich möchte mir einen bürocontainer 6x3meter zur privaten nutzung auf mein grundstück(barnim) stellen.ich möchte ihn nicht gewerblich nutzen sondern lediglich gartenmöbe u.ä. unterstellen. muss ich diesen container anmelden bein landkreis barnim,benötige ich eine stand oder baugenehmigung ? oder darf ich diesen container einfach hinstellen wie ein holz-gartenhaus.

Sehen Sie sich mal § 55 Abs. 2 Nr. 1 der Brandenburgischen Bauordnung an. Wenn die dort aufgeführten Anforderungen zutreffen, was ich annehme, wäre kein Verfahren erforderlich. Zu beachten sind aber trotzdem die Bauvorschriften wie z.B. Grenzabstände, die Regelungen eines evtl. vorhandenen Bebauungsplanes, Gestaltungssatzungen etc.

: vielen dank schon im vorraus





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