Kellergeschoss = Vollgeschoss?


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Abgeschickt von Göllner am 16 Oktober, 2010 um 10:54:50

Nach geltendem Berliner Baurecht ist ein Kellergeschoss erst ein Vollgeschoss, wenn dessen Oberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und wenn mindestens zwei Drittel der Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m aufweisen.
Sind diese Kriterien auch auf ältere Häuser z.B. von 1966 anzuwenden oder gelten dort ältere Vorschriften, da sie diesbezüglich statisch sind?

Ein Haus, dass 1966 gebaut wurde und offiziell nach damals geltendem Baurecht eingeschossig klassifiziert wurde, wird heute vom Bauamt zweigeschossig eingestuft, da das Baurecht von 1967 zum tragen kommen soll, jedoch nicht das aktuelle von 2010. Im Berliner Baurrecht von 1967 wurden alle Geschosse, die mehr als 1,20m über dem mittleren Erdniveau liegen als Vollgeschoss eingestuft. Davor galt 1,50m als magische Grenze; heute liegt sie bei 1,40m.





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