Re: Anfüllen bis an die Grenze


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Abgeschickt von Bolanger am 19 Oktober, 2010 um 07:56:19:

Antwort auf: Re: Anfüllen bis an die Grenze von oberh am 18 Oktober, 2010 um 10:28:15:

Hallo,

in NRW sind Stützmauern bis zu einer Höhe von 2 m an der Grenze zulässig, also auch ohne Zustimmung des Nachbarn. Ferner ist die Errichtung dieser Stützmauer genehmigungsfrei, so steht es zumindest in der Bauorndung NRW.
Meiner Meinung nach können Sie einfach loslegen.

Gruß,

Bolanger


: Hi!

: Diese Art der Anfüllung ist genehmigungspflichtig.

: Also bitte mit dem Bauamt in Verbindung setzen.





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