Re: Anfüllen bis an die Grenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von oberh am 19 Oktober, 2010 um 09:03:57

Antwort auf: Re: Anfüllen bis an die Grenze von Bolanger am 19 Oktober, 2010 um 07:56:19:

Hi!

Ich zitiere:

Die Betonung liegt hier auf "selbständige Aufschüttung oder Abgrabung". Wird z.B. im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Gebäudes die Geländeoberfläche verändert, so ist dieses keine selbständige Aufschüttung oder Abgrabung, sondern eine genehmigungspflichtige Geländeveränderung, die mit dem neuen Gebäude geprüft und genehmigt wird.

Aufschüttungen sind ab 1,00 m auch "abstandflächenrelevant" und müssen von Grundstücksgrenzen einen Mindestabstand einhalten. Beachten Sie bitte, dass bereits der Böschungsfuß den erforderlichen Grenzabstand einhalten muss. Im hängigen Gelände können bereits Aufschüttungen unter 1,00 m unzulässig sein, wenn ein Unterlieger durch diese Aufschüttung rücksichtslos beeinträchtigt wird.

(http://www.maerkischer-kreis.de/bauen_planen_wohnen/bauen/117070100000016927.php)

Hmmmm, und nu?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]