Re: Zusage für Kauf eines Grundstück bindend ?


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Abgeschickt von Sven am 21 Oktober, 2010 um 11:41:56:

Antwort auf: Re: Zusage für Kauf eines Grundstück bindend ? von Bauassessor am 20 Oktober, 2010 um 21:24:25:

Für den Maklervertrag reicht meines Erachtens aber eine mündliche Zusage der Maklerin, wenn Sie dies beweisen können etwa durch Zeugen, dann evtl. haben Sie Aussicht nicht nur auf den kleinen Vertrauensschaden sondern den möglicherweise größeren Erfüllungsschaden. Bei ins Blaue gemachten Zusagen der Maklerin dürfte eine Anfechtung für diese schwierig sein.
Berufsrechtlich im Hinblick auf § 34c GewO auch nicht unbedenklich, wenn sich der Makler so auf ihre Kosten eine höhere Provision verdient, da kann er schonmal seine Zulassung riskieren.

: Hallo,

: Grundstücksübertragungen bedürfen immer einen notariellen Vertrag - die mündliche Zusage reicht nicht aus, dass Sie auch schon Eigentumsrechte an dem Grundstück besitzen. Falls Sie aber im Vertrauen auf die mündliche Zusage schon irgendwelche Ausgaben hatten, können Sie versuchen, diese dem Anbieter in Rechnung zu stellen...

: : Hallo,

: : ich habe eine Frage. Ich habe mir ein Grundstück angeguckt, welches zum Kauf stand. Direkt nach der Besichtigung gab ich zu verstehen, dass ich das Grundstück zur Bebauung kaufen möchte. Daraufhin bekam ich von der Maklerin eine Zusage, dass wir das Bauland haben können. Notartermin war auch schon für nächste Woche festgelegt. Eigentlich lief alles glatt und ohne Probleme. Nun bekome ich einen Anruf, dass ein anderer Interessent mehr geboten hat als ich und nun bekommt er dieses wohl.

: : Jetzt meine Frage, ich habe doch schon eine mündliche Zusage erhalten, ist diese nicht rechtsbindend?? Oder ist es beim anders geregelt?

: : Vielen Dank für die Hilfe!

: : MfG





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