Re: Baugenehmigung für Nebenerwerbslandwirt


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Abgeschickt von Erich Bauer am 21 Oktober, 2010 um 23:13:26

Antwort auf: Re: Baugenehmigung für Nebenerwerbslandwirt von Bauassessor am 20 Oktober, 2010 um 21:21:00:

Das heißt: Vollerwerb! Wenn Sie das nicht erfüllen können, sind Sie nicht privilegiert.

Nein!
Ein Außenbereichsvorhaben kann auch einem Nebenerwerbsbetrieb dienen.



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