Abgeschickt von Erich Bauer am 21 Oktober, 2010 um 23:13:26
Antwort auf: Re: Baugenehmigung für Nebenerwerbslandwirt von Bauassessor am 20 Oktober, 2010 um 21:21:00:
Das heißt: Vollerwerb! Wenn Sie das nicht erfüllen können, sind Sie nicht privilegiert.
Nein!
Ein Außenbereichsvorhaben kann auch einem Nebenerwerbsbetrieb dienen.