Re: Baugenehmigung für Nebenerwerbslandwirt


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Abgeschickt von Ma.Lo. am 22 Oktober, 2010 um 20:56:43:

Antwort auf: Baugenehmigung für Nebenerwerbslandwirt von Tina August am 20 Oktober, 2010 um 19:53:04:

Bei der Bestimmung des § 35 BauGB handelt es sich um eine außerordentlich komplexe
Vorschrift mit einer Vielzahl tatbestandlicher Merkmale, die schwierige Fragen der
Auslegung und der Anwendung auf den jeweiligen Einzelfall aufwerfen.
Auch Nebenerwerbsbetriebe sind grundsätzlich privilegiert, aber bei Nebenerwerbsbetrieben muss besonders auch die Absicht und realistische Aussicht auf Gewinnerzielung vorhanden sein, d.h. der Betrieb muss einen nicht unerheblichen Anteil des Gesamteinkommens erwirtschaften.
Einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb kann ein Altenteilerhaus nur dienen, wenn dieser einen ungewöhnlich großen Umfang hat (BVerwG, DÖV 1981, 184). Denn beim Nebenerwerbsbetrieb besteht in der Regel kein Bedürfnis danach, die Generationenfolge sicherzustellen.
Sie müssten den Fall genauer schildern, um hier eine brauchbare Prognose zu erhalten.

: Hallo!

: Folgender Sachverhalt: wir würden gerne in ca. 100 Meter Entfernung vom nächsten (Eltern)haus ein Wohnhaus für uns errichten. Dort ist derzeit eine Weide. Näher an das Haus können wir nicht weil wir bzw. Eltern vor ca 30 Jahren dem Landkreis erlaubten, einen Kanal durch unseren Grund zu legen. Wie gesagt, wir müssen soweit weg vom Haus weil es der Kanal nicht anders zulässt.

: Wir haben eine Nebenerwerbslandwirtschaft und Tiere, ausserdem ÖKOP - Zertifiziert (Bayern).

: Man will uns jetzt keine Baugenehmigung erteilen, was können wir tun?

: Deute ich denn den § 35BauGB denn komplett falsch?

: Für uns steht wirklich alles auf dem Spiel, kann uns jemand helfen???

:
: Dankeschön

: Tina August





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