Re: Wo?


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Abgeschickt von Sepp am 23 Oktober, 2010 um 17:06:08:

Antwort auf: Re: Wo? von Hambeck am 16 Oktober, 2010 um 19:09:43:

Gibt es eine klar definierte zeitliche Begrenzung zur Nutzung eines Gebäudes,für welches eine Baugenehmigung als Wochenendhaus vorliegt? z.B. Stunden pro Woche, o.ä.? Wäre irgendwie lebensfremd.

Richtig. In Deutschland ist zwar vieles geregelt, aber das nicht.

Wenn nicht,unter welchen Maßgaben wird dann eine Nutzungsänderung (möglicherweise) den Nutzern unterstellt, wenn diese sich in ihrer gesamten Freizeit dort aufhalten?

Wenn es sich um ein Wochenendhaus handelt, so bleibt es auch ein Wochenendhaus, auch wenn sich jemand in seiner ganzen Freizeit dort aufhält. Ein Wochenendhaus ist aber andererseits typischerweise nicht als Dauerwohnung geeignet, weil hier oft die erforderliche Infrastruktur (z.B. Müllabfuhr etc.)fehlt. Außerdem dürfte die erforderliche Wärmedämmung für Wohräume nicht gegeben sein und anderes mehr.

In den meisten Fällen tritt eine (nicht genehmigte) Dauernutzung eines Wohnhauses erst in Erscheinung, wenn der Bewohner bestimmte Ansprüche (Wasserversorgung, Kanalisation, Straße etc.) stellt.




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