Re: Löschung Vorkaufsrecht


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Abgeschickt von Sepp am 23 Oktober, 2010 um 17:30:15:

Antwort auf: Löschung Vorkaufsrecht von Ludger am 23 Oktober, 2010 um 11:55:55:

Das ist Verhandlungssache. Ein Vorkaufsrecht bedeutet eine Wertminderung für ein Grundstück. Der Berechtigte ist nicht verpflichtet, dieses Recht zu veräußern. Erst recht nicht zu einem bestimmten Preis.

Wenn das Vorkaufsrecht nicht zu einem vernünftigen Preis abgelöst werden kann, sollte man mit der Bank verhandeln, auf diese "teuere" Forderung zu verzichten oder eine andere Bank suchen.




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