Re: Änderung von Grundstücksgrenzen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Oktober, 2010 um 10:00:42

Antwort auf: Re: Änderung von Grundstücksgrenzen von JoergSchroeder am 23 Oktober, 2010 um 09:32:46:

Soweit ich das verstanden habe, geht es um den Verkauf eines Teilgrundstücks. Das ist ein vollwertiger Grundstückskaufvertrag, der neben den katasterrechtlichen Voraussetzungen und Kosten(Vermessung usw.) auch notariell beurkundet werden muss. Es entstehen also auch Notar- und Gerichtskosten in prozentualem Anteil des Kaufpreises.


: Hallo Summer,

: : An wen wendet man sich.?

: An das zuständige Katasteramt (Landkreis) oder an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ihres Bundeslandes.

: Die Kosten für die Vermessung und Katasterfortführung richten sich nach der Gebührenordung Ihres Bundeslandes.





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