Re: Schallschutz Maßnahme auf Grundstück oder direkt an der Schallquelle?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 24 Oktober, 2010 um 19:02:23:

Antwort auf: Schallschutz Maßnahme auf Grundstück oder direkt an der Schallquelle? von Sebastian H. am 19 Oktober, 2010 um 18:03:02:

Zu was gehört denn diese "Auflage" ?
Falls es eine Baugenehmigung ist, ist sie viel zu unbestimmt und damit nichtig.

Der Sachverhalt reicht hier nicht wirklich aus :(

: Hallo zusammen,

: wir kaufen gerade ein Grundstück in einem "Mischgebiet". Gegenüber liegt ein relativ lauter Betrieb. Die Auflage ist: Anbringung eines geeigneten Schallschutzes, ansonsten darf nicht bebaut werden.

: Nun frage ich mich:
: Was passiert, wenn ich dem Betrieb einen teuren Schallschutz (Tor, Kunststoff"vorhang",...) finanziere, er diesen aber z.B. über die heißen Sommermonate nicht nutzt. Dann wird das Ganze schnell nervig und rechtliche Schritte möchte ich dort eigentlich nicht einleiten.

: Kann ich alternativ einen Schallschutz auf meinem Grundstück anbringen? Schallschutzfenster? Eine hohe Schallschutzwand, vielleicht aus Glas, Hecke...

: Hat hier jemand Erfahrungen?

: Vielen Dank im Voraus!!
: Sebastian (BaWü)





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]