Re: Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Bauamt am 24 Oktober, 2010 um 19:16:37:

Antwort auf: Nutzungsänderung von Pinky am 24 Oktober, 2010 um 17:49:35:

Eine Nutzungsänderung von "Lagerung" zu "Produktion" ist genehmigungspflichtig und benötigt eine neue Baugenehmigung.

Jedenfalls wenn die bestehende Genehmigung tatsächlich nur "Lagerung" vorsieht. Hier sollten sie als betroffener Nachbar Akteneinsicht beantragen und das überprüfen.

Falls sich dies bestätigt, dann sollten Sie einen schriftlichen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die unzumutbare Lärmbelästigung stellen.

Für den Fall, dass das Bauamt dem nicht in angemessener Frist nachkommt, können Sie Verpflichtungklage einreichen, um bei Erfolg das Bauamt zum Einschreiten (gerichtlich)zu verpflichten.

PS:
Ihre nachbarliche Zustimmung in Baugenehmigungsverfahren ist in der Regel nicht erforderlich. Eine Genehmigung kann grundsätzlich auch ohne Ihre Zustimmung erteilt werden. Bei einer Zustimmung verwirken Sie lediglich Ihr Klagerecht.

: Hallo,
: wir wohnen neben einem Gewerbebetrieb und haben vor Jahren dem Bau einer Lagerhalle zugestimmt, diese wird seit ein paar Monaten als Produktionshalle benutzt und Maschinen darin aufgestellt. Die Produktion ist sehr laut. Auf Nachfrage beim Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass keine Nutzungsänderung erforderlich wäre. Frage: Kann stillschweigend eine solche Änderung erfolgt sein? Wir hatten damals ausdrücklich unsere Bedenken geäußert, dass wir zwar einer Lagerhalle zustimmen würden, jedoch niemals einer Nutzungsänderung zur Produktion, weil der Abstand zu unserer Wohnung sehr gering ist
: (keine 10 Meter)
:





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