Re: Überbauung Wasslereitung /Kostenerstattung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sepp am 25 Oktober, 2010 um 21:22:50:

Antwort auf: Re: Überbauung Wasslereitung /Kostenerstattung von hansjörg wetterer am 23 Oktober, 2010 um 17:50:04:

: Wer übernimmt die Kosten der Verlegung der Wasserleitung bei Überbauung dieser. Eine Dienstbarkeit ist nicht eingetragen. Gibt es
: eine Rechtsprechung hierüber?

Wenn es sich um eine öffentliche Wasserversorgung handelt, so regelt die Mustersatz in Bayern z.B. in § 12 Abs. 3 folgendes:

(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an
der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die
Gemeinde zu tragen, soweit die Einrichtungen nicht ausschließlich der Versorgung des
Grundstücks dienen.


Ähnliche Regelungen dürfte es auch in anderen Bundesländern geben. Fragen Sie bei Ihrer Stadt/Gemeinde nach dieser Satzung bzw. Regelung.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]