Re: Gemeinsamer Kanalanschluss


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Abgeschickt von Sepp am 25 Oktober, 2010 um 22:05:32:

Antwort auf: Gemeinsamer Kanalanschluss von Bonsai am 25 Oktober, 2010 um 19:11:49:

Gehen wir von folgendem Fall aus (Forumbedingungen!):

Grundstücksbesitzer A hat eine Immobilie(1 Fam. Haus) das keinen eigenen Kanalanschluss besitzt. Der Nachbar B (Mehrfamilienhaus) bei dem Eigentümer A angeschlossen ist, will/muss seine Rohre sarnieren. Kann er in diesem Zuge verlangen, dass sich A einen eigenen Anschluss legen lässt und eine Trennung erfolgt?


Ja, B kann das verlangen, wenn für A keine Grunddienstbarkeit oder Baulast eingetragen ist und deshalb kein Leitungsrecht besteht. U.U. könnte aber eine Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung dieses Anschlusses bestehen. Oder A hat vielleicht schon einmal eine Zahlung für den gemeinsamen Bau oder die Mitbenutzung gezahlt. Eventuell könnte der Beseitigungsanspruch durch B schon verjährt sein. Genaueres dazu kann ich aber nicht sagen.

Kann B den A an den Kosten seiner Sanierung beteiligen? Wenn ja wie hoch? Das Dachwasser des A belastet diese Leitungen nicht. Es versickert im Garten.

Möglicherweise könnte so etwas vor Gericht durchgesetzt werden. Kann ich aber nicht beurteilen.

Wenn der gemeinsame Hausanschluss saniert wird, wäre es aber vernünftig und gerecht, die Kosten zu teilen. Wenn A sich hier großzügig erweist, kann er vielleicht erreichen, dass ein Leitungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird und er hat dann in Zukunft wegen des Kanalschlusses keine Probleme mehr.





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