Re: Denkmalschutz und Umgebungsschutz


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Abgeschickt von Willi am 26 Oktober, 2010 um 17:15:15:

Antwort auf: Denkmalschutz und Umgebungsschutz von Adnan Cihan am 26 Oktober, 2010 um 13:05:36:

Wenn ihnen der Verkäufer etwa arglistig verschwiegen hat, dass ihr Grundstück dem Umgebungsschutz eines Denkmals unterfällt, dann können Sie womöglich wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB anfechten.
Wenn Ihnen andererseits wie wohl hier die Denkmaleigenschaft genannt wurde und diese nun fehlt, dann könnte auch eine arglistige Täuschung vorliegen. Die Umgebung hat ja nicht die Steuervorteile wie ein Denkmal, oder? Aber Vorsicht mit den kurzen Fristen des § 124 BGB!


: Hallo,
: ist es rechtlich richtig, ein Objekt als denkmalgeschützt zu bezeichnen, wenn es nur dem Umgebungsschutz eines Denkmals unterliegt?
: Kann man ggf. aus diesem Grund vom Kauf von so einem Objekt zurücktreten?

: Danke im Voruas.
: Adnan




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