Leistungen aus Grundstückskaufvertrag


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Abgeschickt von Peter M. am 07 Januar, 2005 um 12:53:45

Sehr geehrte Experten,

für folgenden Sachverhalt würde ich gerne die Meinung von Rechtsexperten hören.

Zwei Grundstücke im Privatbesitz wurden geteilt. Damit die Grundstücke von der Straße aus zugänglich sind, wurde ein Weg geplant, der nach Fertigstellung in Gemeindebesitz übergehen soll.

Ein Grundstück habe ich im Nov. 2003 gekauft und meine Bauabsicht für 2004 dem Verkäufer bei Vertragsabschluß mündlich mitgeteilt. Ein Termin, wann der Weg erstellt wird, ist im Vertrag nicht festgehalten. Kaufpreis und Erschließungskostenbeitrag für den Weg habe ich im Dez. 2003 an den Verkäufer gezahlt. Ein Makler, der von dem Verkäufer auch mit der Planung des Weges betraut wurde, erhielt bei Vertragsabschluß eine Provision.

Im Juni 2004 teilte ich dem Verkäufer schriftlich mit, dass mit dem Weg spätestens im August begonnen werden sollte, da dann mit Rohbaufertigstellung zu rechnen sei.

Die Versorger (Gas, Wasser, Strom, Telefon) wollten ihre Zuleitungen in den Weg legen und somit mein und das hintere Nachbargrundtück erschließen. Der Verkäufer (noch Grundstückseigentümer des Weges)stimmte dem zu. Die Versorger hatten die Verlegung für September geplant.

Da das hintere Grundstück jedoch auch noch einen Kanal gelegt bekommen musste, wurde mit der Erstellung des Weges nicht bekommen. Terminaussagen wann mit dem Weg angefangen wird, bekam ich erst keine bzw. wurde vertröstet, dass man noch in Planung bzw. bei Ausschreibungen wäre. Im Oktober wurden mir Termine genannt, die nicht eingehalten wurden.

Ich setzte dem Makler/Verkäufer schließlich für den 15 Nov. 04 einen letzten Termin um mit den Arbeiten am Weg zu beginnen.

Am 18. Nov. 03 rückte dann erstmalig die Arbeiterkolonne an.

Strom und Wasseranschluss hatte ich somit erst Anfang Dez. 04 in meinem Haus.

Erst als ich die Hausanschlüsse im Haus hatte, konnte ich meine Heizung in Betrieb nehmen (Mitte Dez. 04)

Nachfolgende Gewerke (z.B. Fliesen) können daher erst im Februar statt im Januar ausgeführt werden.

Die Arbeiten am Weg selbst sind aber immer noch nicht abgeschlossen. So kann ich z. B. noch nicht über den Weg auf die Einfahrt vor meiner Garage fahren.

Frage:
Kann man aufgrund der späten Erstellung des Weges irgendwelche Forderungen an den Verkäufer geltend machen (z.B. Miete weil Einzug sich um einen Monat verschiebt, Baustrom, Baustromkastenmiete, Auslagen für Telefonate, Faxe etc.)?

Wie kann man vorgehen, damit die Restarbeiten am Weg (Randsteine, Pflasterarbeiten) nun so schnell wie möglich erledigt werden, damit ich auf mein Grundstück fahren kann?

Für Antworten schon mal besten Dank
Gruß
peter





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