Re: Lärmimmission


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Abgeschickt von Laie am 29 Oktober, 2010 um 22:17:41:

Antwort auf: Lärmimmission von Ginger am 27 Oktober, 2010 um 17:19:50:

Die Lärmpegel werden immer am Immissionsort (d.h. in der Wohnung) gemessen.
Es kann also schon aus der Logik heraus nur einen Grenzwert (in der Wohnung) geben, der halt entweder über oder unterschritten wird.
Die Frage wird halt dann eher sein, welcher Lärmanteil von welchem Betrieb kommt und welcher Betrieb für eine Überschreitung verantwortlich ist.

Im Detail sollte Ihnen diese Frage aber das zuständige Umweltamt beantworten können.

: Wenn ein Wohnhaus zwischen 2 Gewerbebetrieben steht, kann in einem Mischgebiet nicht jeder der beiden Betriebe den vollen TA-Lärm-Pegel für sich allein in Anspruch nehmen, sondern beide müssen niedrigere Werte akzeptieren. Wo finde ich diese Vorschrift?




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