Re: Container für Kindertagespflege


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Abgeschickt von Bauamt am 29 Oktober, 2010 um 22:23:53:

Antwort auf: Container für Kindertagespflege von schatzi am 27 Oktober, 2010 um 20:44:22:

Nur um das Missverständnis auszuräumen, dass man "sowas" auch in einer Wohnung tun könnte:

In Räumen, die als "Wohnung" genehmigt wurden, darf man tatsächlich nur .... wohnen.
Dazu gehören alle Tätigkeiten die im allgemeinen zum Wohnen dazu gehören, wie z.B. das Halten einer begrenzten Zahl von Haustieren, diverse Hobbys usw usw.
Wenn man ab und zu auf Nachbars Kinder o.ä. aufpasst ist das wohl auch noch kein Problem.

Wenn man aber eine gewerbliche Kinderbetreuung eröffnet ist das eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung.

: Hallo,
: wenn jemand ein Grundstück mit einem Einfam.Haus hat und dort einen Container für eine Kindertagesbeteuung aufstellen möchte (5 Kinder) was muss er für eine Baugenehmigung beantragen??? normalerweise kann man dies ja auch in einer Wohnung tun!
: Danke Schatzi





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