Genehmigung von Windkraftanlagen


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Abgeschickt von Helena C. H. am 07 Januar, 2005 um 14:07:34

Sehr geehrte Experten,

Ich habe eine Frage bezüglich der BImschV und des 1.6 der Anlage. Wie nah müssen drei Windkraftanlagen räumlich zusammenliegen, damit von einem genehmigungsbedürftigen Vorhaben gesprochen wird bzw. gibt es landesrechtliche Vorschriften oder ä., in denen man hierzu nähere Ausführungen findet (BVerwGE von 2004 bereits gesehen)bzw. wann kann bezüglich der Höhe einer solchen Anlage von Raumbedeutsamkeit die Rede sein? Welche Behörde ist für eine Genehmigung nach dem BImschG zuständig?

Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung,
H. H.


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