Re: Grenzbebauung: Was ist überhaupt ein Carport? Was ist Grenzbebauung?


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Abgeschickt von Bauamt am 01 November, 2010 um 14:41:39:

Antwort auf: Re: Grenzbebauung: Was ist überhaupt ein Carport? Was ist Grenzbebauung? von Rico am 01 November, 2010 um 12:04:19:

Der Ausdruck "Grenzbebauung" ist meines Wissens nicht gesetzlich definiert.
Das Problem hier ist schlicht, dass die geplante Bebauung gegen Abstandsflächenvorschriften verstößft.
Jede (bauliche) Anlage muss Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück nachweisen.
Die jeweilige Bauordnung des Landes hat hier jedoch Ausnahmen vorgesehen für bestimmte Bebauungen begrenzter Länge usw.

Zur Definition von Anlagen (=Garage, Carport, Zelt usw) verweise ich auf das jeweilige Landesgesetz.
Für Bayern z.B. Art. 2 Bayerische Bauordnung:
http://by.juris.de/by/BauO_BY_2007_Art2.htm

Für Details zu Abstandsflächen und Ausnahmen siehe Art. 6 BayBO


: Hallo,

: OK, war kompliziert beschrieben. Mein Grundstück ist ca. 10 m breit. Hintermn Haus steht meine Garage die 6 m breit ist. Daran links angebaut ist ein Blechschuppen. Alles zusammen ist mit einem Dach überdacht. Zwischen dem Schuppen und der Garage ist ein Durchgang zum Garten. Das gesamte Gebäude steht sowohl links als auch rechts auf der Grenze.

: Klar...die Absage war...keine zusätzliche Grenzbebauung möglich.

: Aber...was ist denn überhaupt eine Grenzbebauung? Wann spricht man von einem Carport? Würde ich mir ein gammeliges Zelt dahinstellen, würde wahrscheinlich niemand was sagen.





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