Re: Baugenehmigung für eine Aussentreppe


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Abgeschickt von Bauamt am 03 November, 2010 um 21:43:05:

Antwort auf: Baugenehmigung für eine Aussentreppe von clemens Müller am 02 November, 2010 um 20:53:10:

Das hier aufgeworfene Frage ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Sie müssen also das Bundesland nennen auf welches sich die Frage bezieht.


: Hallo,

: wir möchten eine Aussentreppe an unseren Balkon vom ersten Stock zum Erdgeschoss anbauen (Höhe ca.250 cm).

: Die Aussentreppe soll an der rechten Aussenseite des Balkons befestigt werden und würde damit um 100 cm das Haus verbreitern. Es würde allerdings der gleiche Bauabstand zum Nachbarhaus, wie unser Balkon im 2. OG, gewahrt bleiben (Abstand zum Nachbarhaus mehr als 350 cm).

: Meine Frage:
: Benötigt man für eine Aussentreppe unter den angegebenen Voraussetzungen eine Baugenehmigung?

: Vielen Dank für die Information und Unterstützung

: Clemens Müller





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