Re: Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung


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Abgeschickt von Roswitha Fischer am 04 November, 2010 um 06:30:59

Antwort auf: Re: Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung von Jens am 02 November, 2010 um 12:31:15:

Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.

Unser Dorf ist sehr klein - jeder kennt jeden. In unserem Rathaus spielt sich alles auf ca. 80 qm ab - alle Türen sind gegenüber und stehen offen. Ich war am 23.12.2004 im Rathaus und habe mich umgemeldet. Alle Mitarbeiter haben gesagt, ja seit ihr schon fertig und so ein schönes Haus. Ich muss dazusagen, mein Haus liegt direkt an einer vielbefahrenen Straße und wirklich jeder fährt daran vorbei.

Ich habe mein Haus von einem Bauträger schlüsselfertig bauen lassen und mich nicht um Anträge etc. gekümmert. Bauantrag usw. hat alles der Bauträger gemacht.

Am Dienstag war ich in unserem Rathaus bei dem zuständigen Sachbearbeiter. Er hat gesagt eine vierjährige Verjährungsfrist gibt es und es gäbe auch ein Urteil aus dem Jahr 1974 in dem es heißt eine An- bzw. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt würde reichen. Die Stellen müssten es dann intern weiterleiten.

Gestern abend hat er mich dann angerufen, es würde zwar dieses Urteil aus dem Jahr 1974 geben, aber da die Gemeinden immer größer wurden, gilt dies angeblich nicht mehr.

In München oder Nürnberg ist mir das schon klar aber wie gesagt in unserem Rathaus bekommt wirklich jeder alles mit - da alle Türen offen stehen und dich immer alle grüßen, wenn du den Raum betrittst.

Jetzt sagt der Sachbearbeiter ich solle doch prüfen ob ich im Jahr 2004 nicht doch eine Fertigstellungsanzeige abgegeben habe. Ich habe jetzt alle meine Unterlagen durchgesehen, mir liegt und lag so ein Formular nie vor.

Im September 2004 hat das Vermesseungsamt den Neubau vermessen und mir eine Rechnung geschickt.

Am 30.12.2004 hat der Bezirkskaminkehrermeister alles überprüft.

Die kamen auch alle, ohne Aufforderung von mir, warum ist dann die Gemeinde nicht auf mich zugekommen.

Am Dienstag habe ich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Ich kopiere mal den Text hier ein und hoffe, dass ich nichts falsches geschrieben habe.

hiermit lege ich fristgerecht gegen die o. g. Bescheide Widerspruch ein.

Begründung: Verjährung

Das Gebäude wurde im Jahr 2004 erbaut und fertiggestellt.

Ich habe den Einzug in das Gebäude am 23. Dezember 2004 bei der Verwaltungsgemeinschaft gemeldet.


Ich möchte mich hier für meine ewig lange Ausführung entschuldigen, aber ich hoffe jemand kann mir einen guten Rat geben.

In meinem Leben bin ich noch niemandem etwas schuldig geblieben und habe immmer alle Rechnung sogar eher bezahlt als sie fällig waren. Aber mit dieser Rechnung nach 6 Jahren habe ich nicht gerechnet und der Sachbearbeite sagt ja auch das muss sein Vorgänger versäumt haben er ist erst seit zwei Jahren hier.

Bitte gebt mir einen Rat.


:Verjährung wäre natürlich für Sie das Beste, aber um dies bestätigen zu können, müsste man sich die Sache näher anschauen insbesondere die Bescheide, die Satzungen und weitere Details. Für das Kommunalabgabenrecht gelten schon die §§ 169,170 Abgabenordnung, wonach eigentlich eine vierjährige Verjährung gilt, aber es gibt zahlreiche Ausnahmen wahrscheinlich auch bei Ihnen siehe § 170 AO. Die Ummeldung bei der Meldebehörde reicht meines Erachtens nicht aus um die Gemeinde in Kenntnis zu setzen. Gab es keine Bauabnahme ? In jedem Fall die Widerspruchsfrist nicht verpassen und evtl. Antrag beim Verwaltungsgericht stellen um Zeit zu gewinnen. Eine Erstberatung beim Anwalt ist wohl unvermeidbar.


: : Auf meinem vor 15 Jahren bebautem Grundstück (alle Beitrage wurden bereits beglichen, habe ich 2004 ein neues Einfamilienhaus gebaut. Die Fertigstellung ist der Gemeinde in 01/05 durch Ummeldung des Wohnsitzes mitgeteilt worden. Nachdem ich jetzt das sechste Jahr das neue Haus bewohne, kommt eine Rechnung für die Herstellungsbeiträge. Gilt hier nicht eine vierjährige Verjährung, bzw. es handelt sich um eine nachträgliche Bebauung - ist hier nicht nur eine Nachberechnung fällig - mir wurde der höhere Beitrag berechnet. Ich bitte Sie dringend um Hilfe
: : Mit freundlichen Grüßen
: : Roswitha Fischer




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