Re: Keller als Wohnraum


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Abgeschickt von Bauassessor am 04 November, 2010 um 09:21:27:

Antwort auf: Keller als Wohnraum von Marion Braun am 04 November, 2010 um 09:00:53:

Hallo,

es gibt bestimmte Anforderungen, um Kellerräume als Wohnraum nutzen zu dürfen (Beleuchtung mit natürlichem Licht muss ausreichend sein etc.). Sofern Sie diese erfüllen (ist im jeweiligen Landesbaurecht geregelt), können Sie den Keller per Nutzungsänderungsantrag umwandeln. Ohne Änderungsantrag handelt es sich um eine nicht genehmigte Zweckentfremdung.

Wenn Sie ihr Haus verkaufen, zählt der genehmigte Zustand. Eine illegale Nutzung als Wohnraum kann nicht auch noch wertsteigernd sein...


: Hallo,

: wenn ich in meinem Haus von 1933 den ausgebauten Keller als privater Wohnraum nutze,brauche ich dazu eine Nutzungsänderung ? Wird das Haus verkauft, als was zählt er dann.
: Als Kellerraum, oder als Wohnraum?

: Danke





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