Re: Grenzbebauung: Was ist überhaupt ein Carport? Was ist Grenzbebauung?


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Abgeschickt von Bauamt am 04 November, 2010 um 18:49:31:

Antwort auf: Re: Grenzbebauung: Was ist überhaupt ein Carport? Was ist Grenzbebauung? von Rico am 04 November, 2010 um 14:59:06:

"Carport" ist kein gestzlich defninierter bzw. relevanter Begriff.
Entscheidend ist ob man eine bauliche Anlage errichten will.

Dazu die Definition in § 2 Abs. 1 BauO NRW:

"Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden."

Wenn Sie also den Stellplatz mit einem Zelt überdachen wollen, ist das eine bauliche Anlage für die die Bauordnung hinsichtlich Abstandsflächen oder Genehmigungspflicht gilt.
(Im Unterschied z.B. zu einer Hecke, da sie nicht aus Bauprodukten hergestellt ist).


: ...bleibt auch die Frage, was ein überhaupt ein Carport ist? Befestige ich eine Markise an der Hauswand, die das Womo überdeckt, brauche ich niemanden fragen. Kaufe ich mir ein Zelt so wie dieses

: zeltgarage.com/uploads/pics/faltgarage_truckzelt1_01.jpg

: ...brauche ich nicht fragen. Was ist also ein Carport? ...Wann ists eine Bebauung? Insofern sehe ich noch Licht am Ende des Tunnels.




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