Re: Keller als Wohnraum


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Abgeschickt von Bauamt am 04 November, 2010 um 18:57:13:

Antwort auf: Keller als Wohnraum von Marion Braun am 04 November, 2010 um 09:00:53:

Als was war denn der Keller genehmigt ?
Falls er in den Bauplänen bereits für Wohnnuntzung vorgesehen war (unwahrscheinlich 1933) gäbs ja keine Probleme ...

Falls in den genehmigten Plänen nur "Keller" oder "Lager" o.ä. steht, dann braucht es zur Wohnnutzung eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung).

Im Übrigen würde ich dringend davon abraten das Haus in einem baurechtswidrigen Zustand zu verkaufen. Der Käufer kann ggf. den Kaufvertrag nachträglich anfechten und auch Schadensersatz fordern.

: Hallo,

: wenn ich in meinem Haus von 1933 den ausgebauten Keller als privater Wohnraum nutze,brauche ich dazu eine Nutzungsänderung ? Wird das Haus verkauft, als was zählt er dann.
: Als Kellerraum, oder als Wohnraum?

: Danke





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