Re: Grenzbebauung: Was ist überhaupt ein Carport? Was ist Grenzbebauung?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 November, 2010 um 19:36:50

Antwort auf: Re: Grenzbebauung: Was ist überhaupt ein Carport? Was ist Grenzbebauung? von Rico am 04 November, 2010 um 14:59:06:

Ein Carport ist in NRW eine Kleingarage ohne geschlossene Wände. Die genaue Quelle weiß ich jetzt gerade nicht, meine aber das käme aus einer Definition des Ministeriums, die im Zusammenhang mit der Änderung des §6 BauO NRW im Jahre 2006 nochmal bestätigt wurde.

Im übrigen sind die Vermutungen, dass Markisen zum Unterstellen eines Wohnmobils oder Zelte mit dem gleichen Zweck keine Baugenehmigung bedürften ein Irrtum.

Daher kann man die bereits erfolgte Vermutung, hier wohl kaum legal irgendetwas erreichen zu können, nur bestätigen.

Wie wär's denn mit der Anmietung eines externen Stellplatzes?


: ...bleibt auch die Frage, was ein überhaupt ein Carport ist? Befestige ich eine Markise an der Hauswand, die das Womo überdeckt, brauche ich niemanden fragen. Kaufe ich mir ein Zelt so wie dieses

: zeltgarage.com/uploads/pics/faltgarage_truckzelt1_01.jpg

: ...brauche ich nicht fragen. Was ist also ein Carport? ...Wann ists eine Bebauung? Insofern sehe ich noch Licht am Ende des Tunnels.




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