Re: Lage der Garage


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Abgeschickt von Sven am 06 November, 2010 um 00:11:01:

Antwort auf: Re: Lage der Garage von Bauamt am 05 November, 2010 um 14:59:40:

Ich gehe davon aus, dass eine Befreiung nur mit Zustimmung des Nachbars möglich ist, wenn es sich um eine Grenzbebauung handelt.
Absurd ist natürlich, das eine Garage, die bis an die Bebauungsgrenze gebaut ist und ein Geräteschuppen im unmittelbaren Anschluss mit einem minimalen Spalt scheinbar völlig unproblematisch wäre. Jedoch eine durchgehende Garage, die die gleiche Beeinträchtigung für das Nachbargrundstück darstellt ist zumindest diskussionswürdig.



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