Re: Stellplatz


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Abgeschickt von Bauamt am 06 November, 2010 um 21:09:36:

Antwort auf: Stellplatz von Andrea Lozancic am 06 November, 2010 um 19:39:18:

Stellplätze gelten als bauliche Anlage. Die Errichtung eines Stellplatzes ist (zumindest in Bayern) verfahrensfrei, d.h. man braucht keine Baugenehmigung, und muss alle öffentlich-rechtlichen (!) Vorschriften in eigener Verantwortung einhalten.

Nachbarliche Zustimmung braucht man für Baugenehmigungen aber sowieso grundsätzlich nicht. Außerdem sind sie in diesem Fall ja Miteigentümer des Baugrundstückes und deshalb rechtlich ohnehin kein Nachbar.

Und selbst wenn es eine Baugenehmigung gäbe, so wäre sie unbeschadet der privaten Rechte Dritter ergangen. D.h. keine Behörde prüft ob der Bauherr auch die private Verfügungsgewalt (als Eigentümer/Pächter o.ä.) über das Grundstück hat.
Sollte also der Bauherr gegen ihr privates Recht als (Mit-)Eigentümer verstoßen haben, so müssen Sie sich dagegen privatrechtlich zur Wehr setzen.
Sollte der Bauherr also auf ein entsprechendes Schreiben Ihrerseits nicht reagieren, bleibt Ihnen nur die Wahl einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Ihren Abwehranspruch ggf. gerichtlich einklagt.


: Hallo,
: wir sind 8 Eigentümer und haben Stellparkplätze. Ein Stellparkplatz ist Längst entlang mit Säulen und mit einer Kette durchgezogen sowie ein abschliessbaren Pfosten vorne in der Mitte aufgestellt. Es wurde ohne uns zufragen errichtet und wir sind nicht in der Lage den Parkplatz nebendran zu nutzen, beim Aussteigen bleibt man an der Kette oder an den Pfosten hängen (Beifahrertür) Ist das eine Bauliche Massnahme und breucht mann eine Zustimmung der anderen?





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