Re: Lage der Garage


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Abgeschickt von Sven am 07 November, 2010 um 20:41:57:

Antwort auf: Re: Lage der Garage von Bauamt am 06 November, 2010 um 09:14:06:

Der Hinweis auf Grenzbebauung war nur eine fehlende Information aus dem ersten Beitrag. Die Garage liegt also direkt an der Grenze und steht 2,5 m über der Bebauungsgrenze.
Für die bisherigen Darlegungen bedanke ich mich sehr herzlich. Sie waren sehr aufschlussreich und interessant.


: Mit Grenzbebauung meint man die Grenze des Grundstückes, nicht die im B-Plan festgesetzten Baugrenzen innerhalb des Grundstückes.

: Die Festsetzung von Baugrenzen ist grundsätzlich nicht nachbarschützend. Ein Nachbar hätte keinen Abwehranspruch gegen eine solche Befreiung, soweit alle übrigen Vorschriften eingehalten sind (Abstandsflächen).

: Der Unterschied zwischen Garagen (in Baugrenzen) und Geräteschuppen (außerhalb) liegt wohl im Konzept des B-Planes. Mit solchen Festsetzungen kann man z.B. die notwendigen Erschließungsflächen für Kfz und die damit einhergehende Bodenversiegelung begrenzen oder steuern. ES geht hier also nicht um die Beeinträchtigung von Nachbarn sondern um ein städtebauliches Konzept, was gerade der Zweck von B-Plänen ist.

: Evtl. steht dazu etwas in der schriftlichen Begründung des B-Planes.




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