Abgeschickt von Klink am 09 November, 2010 um 16:56:09
Wir möchten in einem Haus in Baden-Württemberg den bestehenden Keller als Aufenthaltsraum/Wohnraum nutzen. Hierfür ist eine Nutzungsänderung erforderlich. Können wir dieses Vorhaben bei einer Deckenhöhe von 2,2 m mit Aussicht auf Erfolg verfolgen? Gibt es Ermessensspielräume der Baubehörde?
Vielen Dank im voraus