Keller in Wohnraum - Deckenhöhe


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Abgeschickt von Klink am 09 November, 2010 um 16:56:09

Wir möchten in einem Haus in Baden-Württemberg den bestehenden Keller als Aufenthaltsraum/Wohnraum nutzen. Hierfür ist eine Nutzungsänderung erforderlich. Können wir dieses Vorhaben bei einer Deckenhöhe von 2,2 m mit Aussicht auf Erfolg verfolgen? Gibt es Ermessensspielräume der Baubehörde?

Vielen Dank im voraus



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