Re: Teilung der Wohnung in 2 Einheiten


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 09 November, 2010 um 20:51:21:

Antwort auf: Teilung der Wohnung in 2 Einheiten von Thomas am 09 November, 2010 um 19:50:10:

Unabhängig von ggf. geplanten baulichen Änderungen ist die Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit baugenehmigungspflichtig. Neben weiteren Anforderung werden Sie dabei auch zusätzliche Stellplätze nachweisen müssen.

Bevor Sie also Ihr weiteres Vorgehen mit dem Finanzamt (...) abstimmen, sollten Sie erstmal die baurechtliche Situation mit Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde klären.

: Wir müssen aktuell 2500€ Grundsteuer bezahlen da unser Haus über 220m² Wohnfläche hat. Wollen zwar weiter alleine darin wohnen. Nun wollen wir erreichen, das wir unter 220m²kommen und müssen dazu im Keller eine 2te Wohneinheit bilden. Wir würden dazu einen 2ten Zugang von Aussen in die unten liegenden Einliegerwohnung schaffen und die Verbindungstür von dieser Wohnung in den Gang zur oberen Wohnung verschließen und evtl mit Knebel versehen. Dies ist aber nicht zulässig laut Finanzamt.
: Stattdessen sollten wir ca. 2m von dieser Tür ins Treppenhaus welches nach oben geht eine Tür einbauen und diese dann verschließbar mit Schloß und Knebel versehen das wäre dann in Ordnung?? Ich verstehe nicht, was der Unterschied ist zwischen eine vorhandenen abgesperrten Tür zum Abtrennen und einer neuen Tür die verschlossen wird?? (Ich solle diese nach dem Begutachten dann einfach wieder aushängen und nur die Befestigung in der Wand lassen dann könne Sie nichts sagen)
: Hoffe auf Tipps und Hilfe von Euch ...
: DANKE Thomas





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]