Re: überdachter Stellplatz


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Abgeschickt von Bauamt am 09 November, 2010 um 20:57:14:

Antwort auf: Re: überdachter Stellplatz von Klaus G. am 09 November, 2010 um 20:42:20:

Sie haben "Verfahrensfreiheit" missverstanden.

Wenn Sie keine Baugenehmigung benötigen heisst das nur, dass keine Behörde Ihr Vorhaben auf Zulässigkeit vorab überprüft.
In so einer Situation sind Sie für die Einhaltung aller (!) baurechtlichen und sonstigen Vorschriften selbst verantwortlich.

Die Einhaltung der Bauvorschriften wird hier also nicht *vorher* in einem Genehmigungsverfahren geprüft, sondern erst *nachher* im Zuge der Bauaufsicht/Baukontrollen.


: : ... in der Bauordnung des jeweiligen
: Bundeslandes, im Bebauungsplan so es denn einen für das Grundstück gibt, in den DIN-Normen, Herstellerhinweisen und Richtlinien zum verwendeten Material, in der Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft falls es sich um Eigentumswohnungen handeln sollte ... äh ... Nachbarschaftsgesetz böte sich auch noch an ...

:
: :ich habe schon in der Landesbauordnung von BW gestöbert, aber nichts aufschlussreiches für meine Verwendung gefunden. Ich war der Meinung, dass bis zu einer bestimmten qm- Zahl der Fläche keine Baugenehmigung notwendig ist. Wir wohnen zur Miete und außerhalb einer Ortschaft ohne Durchgangsverkehr.
: : : Ich benötige Informationen über genehmigungsfreies Bauen.
: : : Ich habe die Absicht, mir eine Überdachung auf einem bestehenden, allgemein von der Hausgemeinschaft genutzten Stellplatz, zu bauen. Mein Vermieter hätte grundsätzlich nichts dagegen, solange ich die Kosten trage und gesetzeskonform handle. Welche Richtlinien sind bei einem genehmigungsfreien Bau einzuhalten und wo kann ich das nachlesen?
: : : Herzlichen Dank bereits jetzt für Ihre Mithilfe.





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