Re: Errichtung einer Dachgaube


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Abgeschickt von Bauamt am 09 November, 2010 um 21:09:38:

Antwort auf: Errichtung einer Dachgaube von alessandro am 09 November, 2010 um 12:40:22:

Die konkrete Vorschrift über Dachgauben kann ich nicht kommentieren aber das worst-case Szenario bei Verstößen gegen Bauvorschriften, die nachträglich nicht genehmigt werden können, geht folgendermaßen:

1. Die bauaufsichtsbehörde entdeckt den Verstoß und ordnet den Rückbau der rechtswidrigen Baumaßnahme an (unabhängig von persönlicher "Schuld" auf Kosten des Eigentümers). Dies kann auch noch nach Jahren oder sogar Jahrzehnten passieren, unabhängig davon ob das Grundstück zwischenzeitlich verkauft oder vererbt wurde.

2. Soweit der Schuldige noch zu ermitteln ist, droht ein Bußgeld bis zu 50.000 €.

3. Falls das Grundstück bzw. das Gebäude zwischenzeitlich verkauft wurde, droht ein privatrechtlicher Schadensersatzprozess des Käufers, der hinsichtlich der Rechtmäßigkeit(Mangelfreiheit) des Gebäudes vom ehemaligen Eigentümer getäuscht wurde.

: Ich plane für die Erweiterung eines Zimmers eine Dachgaube errichten zu lassen. Um den maximalen Platz auszuschöpfen möchte ich die Gaube über die gesamte Zimmerbreite errichten.
: Laut $ 29 hessicher Bauordnung ist dabei aber ein Abstand von 1,25 m von von Außen- oder Trennwänden einzuhalten. Dies wäre auch bei mir der Fall.

: Was passiert wenn ich diesen Abstand nicht einhalte, und die Gaube über die ganze Zimmerbreite errichte?





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