Wegerecht


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Abgeschickt von Rema am 07 Januar, 2005 um 14:33:09

Hallo zusammen,
zuerst einmal eine Erläuterung für Hintergrundwissen.
Wir haben eine ETW in einem Mehrfamilienhaus gekauft :5 Parteien:
Alle Parteien haben im Kaufvertrag festgelegt, dass ein Notar die erforderlichen Eintragungen usw. durchführen kann - blindes Vertauen.
Danach erfuhren wir, dass sich ein Anliegerweg auf unserem Grundstück befindet. (Kleine Strasse für 5 Anlieger mit ca.25m):
Störte bis dahin niemanden. Nun kommt aber die Forderung, dass wir diesen Weg bewirtschaften müssen. Eintragungen zu diesem Thema wurden vom Notar, der auch die Anlieger vertrat, im Grundbuch eingetragen.
d.h.
Anlieger dürfen den Weg nutzen - ok
Eigentümer zahlen - nicht ok, oder?
Wir haben Einspruch dagegen erhoben worauf uns der Notar auf den Kaufvertrag verwies, in dem wir ihm alle Freiheiten zusagten. Wir gingen natürlich davon aus, dass ein von uns bestellter Notar Kraft seines Amtes keinerlei Nachteiliges durchzuführen hat. Aus seiner Sicht heraus ist dies auch nichts Nachteiliges da wir als Eigentümer bestimmen können, was auf diesem Weg gemacht werden darf. Komisch nur, dass die Anlieger auf diesem Weg "machen was sie wollen" und wir auch noch dafür zahlen müssen. Dazu kommt, dass die Baufirma die dieses Objekte erstellt hat dafür Sorge getragen hat, das die Anlieger auch denselben Notar bestellten. Das es für den Notar kein Interessenkonflikt gab, wundert uns sehr.
Nach meinem Verständnis sollte ein jeder für das was ernutzt oder beschädigt auch zahlen. Nur irgendwie sind wir hier in einem umgekehrten Verhältnis. Nachträglich würde ich diesen Fehler nie mehr begehen. Vertrauen zu einem Notar aufzubauen fällt mir z. Zt. sehr schwer.
Nun stellt sich mir die Frage, wie kommen wir aus dieser Situation wieder heraus?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich ein paar Tipps bekommen könnte, auf die ich eine Maßnahme aufbauen kann.
Vielen Dank an alle, die Interesse zeigen.

MfG
Rema


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