Re: Lange Garage als Ersatz für zwei Stelplätze?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Monka am 10 November, 2010 um 14:44:02:

Antwort auf: Lange Garage als Ersatz für zwei Stelplätze? von Peddie am 10 November, 2010 um 08:19:40:

Ihr Bauamt wird Ihnen die Frage beantworten können, ob dies der Stellplatzsatzung, dem Bebauungsplan, der Bauordnung und sonstigen Vorschriften entspricht, da können wir hier lange raten. Es gibt z.Bsp. maximale Längen für die Grenzbebauung und teilweise werden hintereinanderliegende Stellplätze als nicht ausreichen i.S.d. Stellplatzsatzung gesehen.


: Wir hatten für unsere Doppelhaushälfte eine 9m lange Garage geplant (gesammte Hauslänge) und wollten dann auf dem 2,50m breiten Streifen vor dem Haus einen Stellplatz integrieren.
: Bauantrag abgelehnt: Stellplätze müssen auf der Bebaubaren Fläche liegen.
: Nun heisst es in der Baubeschreibung auch: Carports und Garagen müssen einen Mindestabstand von 1m zur öffentlichen Verkehrsfläche einhalten!
: -> dann könnten wir doch die Garage noch einen Meter länger machen / hätten also Platz für zwei PKW und "dürfen" unsere Garage hinstellen -> diese würde dann nur neun meter lang.... was meint Ihr dazu?
: Danke & Gruss
: Peddie





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]