Re: Bauverbotszone im Bebauungsplan


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Abgeschickt von Sepp am 11 November, 2010 um 17:39:49:

Antwort auf: Re: Bauverbotszone im Bebauungsplan von anke am 11 November, 2010 um 11:58:40:

Meiner (unmassgeblichen) Meinung nach hängt es in so einem Fall von der vorgegebenen Nutzung ab. Ist die freizuhaltende Fläche z.B. deswegen festgesetzt, damit ein bestimmter Abstand zu einem Gewerbebetrieb eingehalten wird (immissionsschutzrechtliche Gründe), so wird wohl ein Stellplatz kein Problemsein. Erfolgte die Festsetzung z.B. um eine Sichtverbindung zu einer Wallfahrtskirche zu erhalten, so wäre eine Nutzungung der Fläche insgesamt schädlich.

Vom Wortlaut der Festsetzung her würde ich meinen, dass grundsätzlich auch Stellplätze verboten sind (Es sind ja nicht nur Gebäude verboten, sondern eine Bebauung, also bauliche Anlagen, und dazu gehört auch ein Pkw-Stellplatz).
Wobei dann - wenn der Zweck der Festsetzung nicht gefährdert wird - wohl eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans möglich sein dürfte.




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