Re: Bauverbotszone im Bebauungsplan


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Abgeschickt von Bauamt am 13 November, 2010 um 13:47:31:

Antwort auf: Re: Bauverbotszone im Bebauungsplan von anke am 11 November, 2010 um 11:58:40:

Ja Sie können.

Es sei denn, der B-Plan enthält besondere Regelungen hierzu. die über das bloße Festsetzen von z.B. Baugrenzen hinaus gehen.

Siehe hierzu §23 Abs. 5 BauNVO:

"Wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist, können auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 zugelassen werden. Das gleiche gilt für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können."


: : Bauverbotszone

: Danke f. d. Rückmeldung!
: Ich meine §9 Abs.1 Nr.10 BauGB "Von der Bebauung freizuhaltende Flächen"
: Kann ich auf diesen Flächen (unversiegelte) Stellplätze planen?





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