Abgeschickt von Bauamt am 13 November, 2010 um 13:47:31:
Antwort auf: Re: Bauverbotszone im Bebauungsplan von anke am 11 November, 2010 um 11:58:40:
Ja Sie können.
Es sei denn, der B-Plan enthält besondere Regelungen hierzu. die über das bloße Festsetzen von z.B. Baugrenzen hinaus gehen.
Siehe hierzu §23 Abs. 5 BauNVO:
"Wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist, können auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 zugelassen werden. Das gleiche gilt für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können."
: : Bauverbotszone
: Danke f. d. Rückmeldung!
: Ich meine §9 Abs.1 Nr.10 BauGB "Von der Bebauung freizuhaltende Flächen"
: Kann ich auf diesen Flächen (unversiegelte) Stellplätze planen?