Re: Nierderschlagswasser oder Grundwasser


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Abgeschickt von Sepp am 13 November, 2010 um 21:02:15:

Antwort auf: Nierderschlagswasser oder Grundwasser von Schoko am 13 November, 2010 um 10:34:27:

Also wir haben hier einen offenen Leitungsgraben, weil vermutlich irgend eine Leitung verlegt werden soll. Und zwar herrscht eine "nasse Jahreszeit". Deshalb muss der beauftragte Unternehmer den Leitungsgraben mehrfach auspumpen und es entstehen auch gewisse "Erschwernisse" bein Bau, z.B. läuft das ausgebaggerte nasse Erdreich wieder in die Grube, es muss deshalb mehr ausgebaggert werden usw.

Und natürlich geht es um das liebe Geld: Die Frage ist, ob nun der Unternehmer einen Zuschlag bzw. das zusätzliche Auspumpen zusätzlich in Rechnung stellen kann oder nicht.

Nun ist in DIN DIN 18299, die Bestandteil der VOB (Teil C) ist, dass das "Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muß, und seine etwa erforderliche Beseitigung" zu den Nebenleistungen gehören (und für die dafür kein gesondertes Entgelt zu berechnen ist).

Habe ich den Sachverhalt so richtig verstanden ?
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Was mir dazu einfällt:

1. Musste der Unternehmer damit rechnen, dass die Maßnahme in der "nassen Jahreszeit" durchgeführt werden muss. War dieser Bautermin in der Ausschreibung angegeben?

2. Konnte er andererseits überhaupt damit rechnen, dass es sich hier um eine bestimmte Bodenart - die gut zu bearbeiten ist - handelt?

3. Bei dem Wasser im Leitungsgraben handelt es sich vermutlich nicht um Grundwasser (weil ja der Grundwasserspiegel nicht so hoch liegt, was man ja im Sommer feststellen kann), sondern entweder um Regenwasser,das oberflächig in den Graben einläuft oder Sickerwasser, das aus den oberen Humusschichten entwässert.

4. In der DIN geht es um das "Sichern der Arbeiten" gegen Niederschlagswasser. Beispielsweise das Abdecken eines neuen Dachstuhls bei drohendem Gewitter. Sickerwasser in einem Leitungsgraben fällt meines Erachtens nicht darunter.

Schließlich meine ich also, dass hier das Problem nicht ein Niederschlag ist, sondern der Zustand des angetroffenen Bodens, den der Unternehmer nicht ändern kann und auch nicht verhindern konnte.

Also wären die zusätzlichen Kosten für das Abpumpen von Wasser aus den Leitungsgräben vom Auftraggeber zu übernehmen. Denn dieser hat es ja auch in der Hand, den Auftrag so zu vergeben, dass die Arbeiten nicht in der "nassen Jahreszeit" durchgeführt werden müssen.
eszeit erstellt wird und dabei der vom Regenwasser aufgesogene Boden Erschwernisse durch Wasser im Rohrgraben entstehen, ist das Wasser dann als Niederschlagswasser im Sinne der DIN 18299 4.1.10 "Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser" zu sehen ?
: Wer muß die Pumpenkosten zahlen?

: Danke !





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