Abgeschickt von Sepp am 14 November, 2010 um 21:30:57:
Antwort auf: Re: Auch Staffeldachgeschosse zählen zu den Dachgeschossen von Matthias am 14 November, 2010 um 20:07:07:
Recht hat ja nur gelegentlich was mit Logik zu tun, aber nehmen wir an, dass Staffelgeschosse weder Dachgeschosse noch Vollgeschosse sind:
Dann ist in einem Bebauungsplangebiet, für das zur Einheitlichen Baugestaltung eine Gebäudehöhe von max. 1 Vollgeschoss festgelegt wurde, folgendes Gebäude zulässig:
Ein Erdgeschoss als Volgeschoss mit 100 m²
Ein 1. Staffelgeschoss mit 75 m²
Ein 2. Staffelgeschoss mit 55 m²
Ein 3. Staffelgeschoss mit 40 m²
Ein 4. Staffelgeschoss mit 30 m²
Ein 5. Staffelgeschoss mit 20 m²
Ein 6. Staffelgeschoss mit 16 m²
Ein 7. Staffelgeschoss mit 10 m2
und
Ein Dachgeschoss mit einem Drempel von 0,70 m
Tut mir leid, aber ich glaube, das war von der Stadt/Gemeinde nicht so gewollt.
Aber vielleicht mach die Baugenehmigungsbehörde ja eine Ausnahme bzw. Befreieung.