Re: Pyramidenturm


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Abgeschickt von Bauassessor am 15 November, 2010 um 00:01:04:

Antwort auf: Pyramidenturm von Sepp am 14 November, 2010 um 21:30:57:

Hallo,

das Problem ist oftmals, dass bei Beschluss des Bebauungsplans der typische Planer einer Gemeinde nicht an die Staffelgeschosse denkt. Heute wird deshalb in der Regel (wenn man das steuern will) eine max. Höhe des Gebäudes definiert, um genau das oben beschriebene Szenario zu verhindern.

Zwischen "von der Stadt gewollt" und "per B-Plan beschlossen" gibt es einen deutlichen Unterschied. Es giklt, was im B-Plan steht, nicht, was die Stadt gewollt hat...


: Recht hat ja nur gelegentlich was mit Logik zu tun, aber nehmen wir an, dass Staffelgeschosse weder Dachgeschosse noch Vollgeschosse sind:

: Dann ist in einem Bebauungsplangebiet, für das zur Einheitlichen Baugestaltung eine Gebäudehöhe von max. 1 Vollgeschoss festgelegt wurde, folgendes Gebäude zulässig:

: Ein Erdgeschoss als Volgeschoss mit 100 m²
: Ein 1. Staffelgeschoss mit 75 m²
: Ein 2. Staffelgeschoss mit 55 m²
: Ein 3. Staffelgeschoss mit 40 m²
: Ein 4. Staffelgeschoss mit 30 m²
: Ein 5. Staffelgeschoss mit 20 m²
: Ein 6. Staffelgeschoss mit 16 m²
: Ein 7. Staffelgeschoss mit 10 m2
: und
: Ein Dachgeschoss mit einem Drempel von 0,70 m

: Tut mir leid, aber ich glaube, das war von der Stadt/Gemeinde nicht so gewollt.

: Aber vielleicht mach die Baugenehmigungsbehörde ja eine Ausnahme bzw. Befreieung.





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