Abgeschickt von C. Mader am 15 November, 2010 um 16:28:00
Hallo zusammen,
im Rahmen meiner Recherche bin ich auf Urteile gestoßen, die den Zusatz "+ DG" in Bebauungsplänen für nichtig erklären.
Kann mir jemand sagen wie dies zu interpretieren ist? Entfällt das Dachgeschoss dann ersatzlos aufgrund dieser Rechtssprechung?
Vielen Dank vorab!