Re: Nierderschlagswasser oder Grundwasser


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Abgeschickt von Schoko am 15 November, 2010 um 17:16:43

Antwort auf: Re: Nierderschlagswasser oder Grundwasser von Bauamt am 13 November, 2010 um 13:55:26:

Also, die Baumaßnahme wurde im Sommer begonnen, und der Fertigstellungstermin ist im Sommer nächsten Jahres. Der Unternehmer weiß also, dass er in einer schlechten Wetterzeit kommt und konnte dem entsprechend kalkulieren. Wir sagen ihm nicht, dass er bei Regen arbeiten soll. Es ist seine Entscheidung.
Der Winter-Grundwasserspiegel liegt ca. 50 cm unter der Rohrsohle.
Ein Rohrgraben in der Nähe, der vor 3 Monaten erstellt wurde war um 50cm tiefer und war trocken.
Also gehe ich davon aus, dass es sich jetzt um Oberflächenwasser bzw. Sickerwasser handelt und bin nicht bereit diese Pumpenkosten zu zahlen.
Wie ist Ihre Meinung ?
Danke!

: Können Sie die Frage bzw. den Sachverhalt präzisieren ?

: Selbstverständlich muss derjenige zahlen, der den Auftrag zum abpumpen gibt...
: Aber ich denke mal nicht, dass Sie darauf hinaus wollten.

: : Hallo zusammen!

: : Wenn ein Rohrgraben, der im Sommer ausgehoben wird und trocken ist, (also kein Grundwasser auftritt) und der gleiche Rohrgraben im Winter bzw. Nasse Jahreszeit erstellt wird und dabei der vom Regenwasser aufgesogene Boden Erschwernisse durch Wasser im Rohrgraben entstehen, ist das Wasser dann als Niederschlagswasser im Sinne der DIN 18299 4.1.10 "Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser" zu sehen ?
: : Wer muß die Pumpenkosten zahlen?

: : Danke !





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