Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 November, 2010 um 20:06:46
Antwort auf: Dachgeschoss als Vollgeschoss - Rechtssprechung zu Zusatz von C. Mader am 15 November, 2010 um 16:28:00:
Dachgeschoss ist ein nicht näher definierter Begriff und daher im BPlan zu unbestimmt. In den BPlan-Festsetzungen sind daher nur die Anzahl der Vollgeschosse festsetzbar. Die Dach- oder Staffelgeschosse als über die Festsetzung hinausgehende Geschosse dürfen dann keine Vollgeschosse im Sinne der jeweiligen Landesbauordnung sein. Achtung: hier können unterschiedliche BauNVOs unterschiedliche Berechnungen nach sich ziehen. Daher immer auch die Fassung der BauNVO prüfen.
: Hallo zusammen,
: im Rahmen meiner Recherche bin ich auf Urteile gestoßen, die den Zusatz "+ DG" in Bebauungsplänen für nichtig erklären.
: Kann mir jemand sagen wie dies zu interpretieren ist? Entfällt das Dachgeschoss dann ersatzlos aufgrund dieser Rechtssprechung?
: Vielen Dank vorab!